Facebook – was sich durch die neue AGB ab 1.1.2015 ändert
|Zum neuen Jahr hat Facebook die Änderung der Nutzungsbedingungen angekündigt. Zukünftig greift sich das Unternehmen noch mehr Daten von seinen Nutzern. Den Kunden möchte das Unternehmen aber auch mehr Möglichkeiten zugestehen, die Kontrolle über die eigenen Daten zu übernehmen. Was sich künftig ändert, erläutern wir hier:
Das sind die neuen Richtlinien bei Facebook
Die neuen Nutzungsbedingungen treten bei Facebook ab dem 1. Januar 2015 in Kraft. Bereits jetzt werden die Nutzer aufgefordert, sich mit den neuen Bedingungen vertraut zu machen. Widersprechen kann man den Bedingungen nicht. Wer damit nicht einverstanden ist, hat nur die Möglichkeit, Facebook ab dem neuen Jahr nicht mehr zu benutzen. Nutzern wird daher dringend geraten, sich die „aktualisierten Bedingungen“, die „Datenrichtlinien“ sowie die „Cookies-Richtlinien“ genau durchzulesen. Selbst Rechtsanwälte raten dazu.
Die Möglichkeiten, die Facebook sich durch die Änderungen erlaubt, sind weitreichend. Das mobile Netzwerk darf künftig alle Nutzungsinformationen erheben und diese auch selbst nutzen. Jeder sollte sich daher im Klaren darüber sein, was mit den eigenen Daten passiert. Wer am 1. Januar seine Facebook Seite öffnet, hat nämlich den neuen Richtlinien automatisch zugestimmt. Wie bereits erwähnt, Widersprüche sind nutzlos und nicht rechtskräftig.
Änderungen mit Vor- und Nachteilen bei den AGB von Facebook
Ulrich Kelber, der parlamentarische Staatssekretär beim „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ bemerkt zu den Änderungen: „Die geplanten Änderungen der Datenrichtlinie bei Facebook sind mit Licht und Schatten verbunden.”So findet er die Neufassung, wie die alte AGB viel zu lang. Kein Mensch macht sich die Mühe und liest das alles durch. Dabei wäre das für jeden Einzelnen sehr wichtig. Das Bemühen um mehr Transparenz allerdings sei begrüßenswert. Weiterhin wird Facebook, Geräte übergreifend, auf fast alle Daten seiner Nutzer zugreifen können. Es wird dem Unternehmen durch die AGB gestattet, diese Daten zu verknüpfen und auszuwerten.
Was sind die wichtigsten Änderungen bei Facebook ab 1.1.2015?
Zum Thema Datenschutz erlaubt Facebook künftig seinen Nutzer, einfacher darüber entscheiden zu können, wer Inhalte auf der persönlichen Seite sehen darf und wer nicht. Interaktive Anleitungen helfen weiter. Es besteht außerdem die Möglichkeit, besuchte Seiten und Apps zu kontrollieren und zu analysieren. Das funktioniert aber nur, wenn der Nutzer auch selbst aktiv wird und die entsprechenden Einstellungen vornimmt. Gerade die neuen Funktionen sind erst einmal aktiviert. Jeder kann diese dann in den Optionen abwählen und so ausschalten und deaktivieren. Facebook selbst allerdings wird dadurch nicht ausgeschlossen. Das Unternehmen ist trotzdem weiterhin in der Lage, alles zu erfahren und Auswertungen der Daten vorzunehmen.
Standortdaten sollte man an Facebook nicht weitergeben. Diese werden künftig sonst mit denen der Freunde verknüpft und zusätzlich mit entsprechenden Werbeanzeigen verbunden. Benutzt jemand die Standortanzeige, erhält er künftig unter Umständen Werbung von umliegenden Restaurants und Geschäften, oder auch Informationen zu Freunden in der Nähe. Diesem Umstand kann man ganz einfach entgehen, indem man der Facebook-App auf dem Smartphone den Zugriff auf das GPS-Modul verweigert.
Auch Werbung wird es künftig noch mehr geben. Diese wird allerdings immer sehr auf den Einzelnutzer bezogen sein und seinen Interessen angepasst. Bisher war es so, dass Werbeanzeigen von „Gefällt mir“ Klicks abhängig waren. Künftig reicht schon der Besuch entsprechender Seiten aus, oder auch die Nutzung von bestimmten Apps. Jeder Nutzer muss sich darüber im Klaren sein, dass Facebook künftig bei seinen eingeloggten Kunden die Aktivitäten im Netz nachvollziehen kann. Selbst der Kauf einer neuen Handtasche ist dem sozialen Netzwerk dann bekannt, was dann mit weiteren Angeboten und Werbeanzeigen verknüpft wird. So kommt dann unter Umständen häufiger Werbung von Lederwaren, auch Schuhen oder Koffern. Sucht jemand zum Beispiel im Netz nach einem neuen Reiseziel, wird er künftig auf Facebook dann auch vermehrt Werbung der Reiseunternehmen finden.
Damit die Nutzer von Facebook künftig nur noch für sie relevante Werbung sehen, soll es möglich sein, die Werbeanzeigen auch auf ihre Relevanz hin zu bewerten.
Neue Funktionen – braucht man die?
Facebook will seine Nutzer noch enger an sich binden. Oder besser gesagt, noch mehr durch sie verdienen. Dazu wird es künftig auch „Kaufen“-Buttons geben. So können die User dann direkt über das soziale Netzwerk ihre Einkäufe tätigen. Das wiederum verschafft Facebook sicher nicht nur Provisionen von den Geschäften, sondern auch die Möglichkeit an Einkaufsgewohnheiten, Nutzungsdaten und selbst Zahlungsdaten der Kunden zu gelangen. Ein Vorgang, den die Verbraucherschutzaufsicht derzeit sehr genau unter die Lupe nimmt. Führt Facebook nämlich alle Daten zusammen, könnten umfassende Personenprofile aufgestellt werden. Wer dem entgehen möchte, der sollte seine Einkäufe weiterhin außerhalb von Facebook abwickeln.
Das Fazit zu den Änderungen der Facebook AGBs
Die Nutzer haben bei den Änderungen nur zwei Möglichkeiten, entweder sie loggen sich ab 1.1.2015 nicht mehr in das soziale Netzwerk ein und zeigen damit, dass sie den AGBs nicht zustimmen oder sie akzeptieren diese automatisch durch die weitere Nutzung von Facebook. Ein Widerspruch nützt in diesem Fall nichts und hat keine rechtliche Wirkung.
Wer auf Facebook trotz allem nicht verzichten möchte, der sollte die Sichtbarkeit seiner Beiträge sehr genau und zielstrebig kontrollieren. Dazu kann man bei der Privatsphären Einstellung auf minimale Auswertung der persönlichen Daten für Werbezwecke gehen. Auf die Einstellungen sollte man sich außerdem nicht verlassen und ständig kontrollieren, ob sie noch den gewollten Einstellungen entsprechen. Dann bleibt auch Facebook weiterhin weitgehend anonym.